Amtliche Meldung

Vereinsförderung

Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Verbänden und
sonstigen Vereinigungen ist auch in diesem Jahr eine Förderung vorgesehen.
Die Förderung wird grundsätzlich rückwirkend für das abgelaufene Jahr
(2020) gewährt.
Für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag mittels ordnungsgemäß ausgefülltem Formblatt (siehe Innenteil), mit evtl. Nachweisen notwendig, das
bis spätestens 31. März 2021 beim zuständigen Ortsvorsteher oder der Gemeindeverwaltung eizureichen ist.
Antragsformulare sowie die Förderrichtlinien können im Internet unter
www.namborn.de – Rubrik „Leben & Wohnen“ – „Vereinszuschüsse“
heruntergeladen werden. Die Anträge sind weiterhin bei den Ortsvorstehern, sowie im Zimmer 105 des Rathauses erhältlich.
Hinweis:
Die Gewährung von Vereinszuschüssen kann nur dann erfolgen, wenn
der Haushalt der Gemeinde Namborn für das Jahr 2021 ohne Auflagen
genehmigt worden ist.
Namborn, den 08. Februar 2021
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch

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